Mitteilung an unsere Schützenmitglieder zur Anmeldung und Erlangung des Befähigungsnachweises für die Vorlage an die Sicherheitsbehörde. Diese Überprüfung ist alle fünf Jahre fällig und der Befähigungsnachweis ist nach der Kontrolle durch die Polizei innerhalb von acht Wochen beizubringen.
Als weiterer Nachweis gilt der Dienstausweis als Berufssoldat, Polizei-, Zollwache- oder Justizwachebeamter im Dienst, die gültige Jagdkarte und die bestätigte Schulung bei einem berechtigten Gewerbetreibenden (anm. Waffenmeister/Büchsen- machermeister) für den Waffenführerschein