Die Regularien

K. u. K. privilegierter Schützenverein zu Zederhaus

ZVR-Nr. 757214526

 

Benützungsverordnung (BVO) für den Schießstand Zederhaus, ausgegeben vom

K u. K privilegierten Schützenverein zu Zederhaus,

gültig ab 2011:

  

1. A l l g e m e i n e s

 

Die vorgenannte Benutzungsverordnung, kurz BVO, ist am Schießstand ausgehängt. Jeder Schütze und Standbenutzer hat diese Benutzungsverordnung zu befolgen und erkennt diese BVO durch seine Nutzung an. Personen, die sich sicherheits- und vorschriftswidrig verhalten, sind vom Schießen auszuschließen und werden vom Stand verwiesen.

 

2. G e l t u n g s b e r e i c h

 

Diese Benutzungsverordnung gilt für alle Schießstände:

Groß- und Kleinkaliberstände, Pistolen- und Schrotstände

 

3. Z u l a s s u n g

 

Eigenständige Benutzer des Schießstandes werden durch schriftliche oder elektronische Aufzeichnungen erfasst und mit Datum, Name, Uhrzeit, Beginn und Ende der Standbenützung registriert. In dieser Registrierung kann vom Schützenrat oder auf Antrag eines Anrainers Einsicht genommen werden.

 

4. S c h i e ß a n l a g e

 

Der Schießbetrieb ist ausnahmslos nur während der erlaubten Schießzeiten gestattet.

 

Als Schießzeiten werden wie folgt festgelegt:

 

Während der Jagzeiten von April bis Oktober

Montag bis Samstag jeweils von 09:00 Uhr bis 19:00 Uhr

 

Von November bis März jeweils von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

 

An Sonn- und Feiertagen, ausnahmslos kein Schießbetrieb

 

Der Schießstand darf nicht als Schießübungsplatz für das Bundesheer und die Polizei geführt werden

 

Andere Nutzungszeiten für Kleinkaliber, Großkaliber, Pistolen und Schrotstände sind nur nach besonderer Vereinbarung mit den Anrainern gestattet.

  

5. S t ö r u n g e n

 

Bei techn. Störungen von Scheibenanlagen oder Trefferaufnahmen ist das Schießen zu unterbrechen.

 

6. L a g e r u n g, W a f f e n  u n d  M u n i t i o n

 

Der Schießstand darf mit geladenen Waffen weder betreten noch verlassen werden. Geladene Waffen am Stand dürfen nicht aus der Hand gelassen werden bzw. müssen immer in Richtung Geschossfang gerichtet werden.

Nur entladene Waffen und Waffen mit geöffnetem Verschluss dürfen am Stand abgestellt werden.

Während des Schießens nicht benutzte Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition und unter Benützung der dazu bestimmten Vorrichtungen abgestellt oder abgelegt werden.

 

Fremde Waffen und Ausrüstungsgegenstände dürfen ohne Erlaubnis des Eigentümers nicht angefasst werden.

 

Zur Beseitigung von Waffen- oder Munitionsstörungen ist die Waffe stets in Richtung Geschossfang zu richten.

 

Jeder Schütze ist für seine Schüsse verantwortlich und hat verursachte Schäden an der Standanlage zu melden.

 

Zur Vermeidung von Lärmerkrankungen ist während des Schießens auf Großkaliber- Pistolen- und Schrotständen immer ein Gehörschutz zu verwenden.

 

7. V e r s i c h e r u n g

 

Im Rahmen der Haftpflichtversicherung sind die mit der Leitung und Aufsichtsführung beauftragten Personen, Sonstige, die sonstig beschäftigten Personen, sowie die Schützen, während Ihres Aufenthaltes am Schießstand, haftpflichtversichert.

 

8. Z u w i d e r h a n d l u n g e n

 

Die Benutzer und Besucher von Schießstätten haben den Anordnungen der Aufsichtspersonen Folge zu leisten.

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese BVO kann gegen Einzelpersonen ein befristetes, in besonders schwerwiegenden Fällen auch ein unbefristetes Hausverbot ausgesprochen werden.

 

9. E r f ü l l u n g s o r t  u n d  G e r i c h t s s t a n d

 

Erfüllungsort ist 5584 Zederhaus

Gerichtsstand ist Tamsweg, bzw. die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes.

 

Ehrenscheibe unseres Präsidenten und OSM, LA a.D. Ernst Rothenwänder zu seinem 70. Geburtstag

Die Vereinsmitglieder, welche keine E-Mail von uns bekommen können sich über das Kontakt- formular - siehe oben - anmelden!

Unser traditionelles Schützenlied - 

Es lebt der Schütze froh und frei, ja froh und frei, ja froh und frei mit ihm die ganze Jagerei, die ganze Jagerei. Und kommt der Feind ins Land herein und sollt´s der Teufel selber sein es ruhen unsre Stutzen nicht bis dass das Auge bricht, Tralala.. 

Der Schützenkaiser

Direktor Hans Weger aus St.Michael im Lungau ist unser amtierender Schützenkaiser. 

Aufgrund seiner besonderen Verdienste und hervorragenden Leistungen für unseren Schützenverein wurde er auf unbestimmte Zeit zum Schützenkaiser

gewählt 

RTS am Schießstand

Der Ehrenvorsitzende

Wir bedanken uns bei Ritter Marc Eric von Mullikas sehr herzlich für seine großen Leistungen, die er für unseren Schützenverein vollbracht hat.

Wir sind stolz ihn als Förderer und Gönner in unserer Mitte zu haben

Der Film

Der Film über unseren Schützenverein wurde auf DVD und USB-Flash-Card ausgeführt und steht den Vereinsmitgliedern als Set zum einmaligen Sonderpreis zur Verfügung. Die Produkt-ionskosten beliefen sich auf

ca. 40.000,- Euro und wurden von Idealisten,

Freunden des Schützen-vereins und Spendern unterstützt. Dieser Film ist ein Beitrag zum Jubiläum 

130 Jahre K u. K priv. 

Schützenverein zu Zederhaus und 50 Jahre Volkskultur Lungau. 

DVD

USB-Flash-Card